Clicky

Haus zum Verkauf, 86641 Rain, Schloßstr. 5 | Mapio.net

---

Haus zum Verkauf 499.000 313 m²
86641 Rain, Schloßstr. 5


Anzeige

Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 5,0% vom Kaufpreis + 19 % Mwst. (0,95 %) = 5,95 %.

www.die-denkmalschutz-immobilie.de

Objekt-Nr.: 202301-DON-R-220

Ort: 86641 Rain am Lech, Schloßstr. 5


Kaufpreis: Kaufoption 1 - Haus und Grundstück:
499.000,00 € Verhandlungsbasis

Kaufoption 2 - Haus und Grundstück incl. Projektierung:
569.000,00 € Verhandlungsbasis

Grundstücksfläche:Flur-Nr. 142 ca. 313 m²


Baujahr: ca. 1750

1.Genehmigungen
Es liegt eine rechtskräftige Baugenehmigung mit Bescheid vom 08.04.2022 (AZ: (400-6024)-2022/0140), erteilt vom LRA Donau-Ries, zur „Sanierung und Erweiterung eines Wohnhauses mit Anbau und insgesamt 4 Wohneinheiten“, vor. Hierzu gibt es ein Projektierungskonzept, das bei Interesse mit erworben werden kann – Kaufoption 2.


2. Kaufpreis Kaufoption 2
Im Kaufpreis sind beinhaltet:
a)Gebäudeerwerb
b)Projektierungskonzept D-E-N
c)Genehmigter Bauantrag
d)Leistungsphasen 1 – 4 (§ 34 HOAI 2021)
e)Leistungsphasen 5 – 9 (Grundlagen und unterstützende Begleitung, wenn Ausführung durch Fa. Taglieber, Oettingen erfolgt)
f)Zuschläge nach § 36 HOAI
g)Konzeptvorgaben für Licht- und Steckdosenplanung
h)Konzeptvorgaben für Grundlagen Küchenplanung
i)Konzeptbegleitung bei Materialauswahl

Lage und Historie
Das Projekt liegt an der Schloßstraße, der sicher sehr wichtigen Verbindung zwischen der Hauptstraße und dem kurfürstlichen Wittelsbacher Schloss mitten im Stadtzentrum von Rain am Lech.

„Die alte Hausnummer war Nr. 94, früher Nr. 109, Flur Nr. 142
1505 wurde das Benefizium von dem Gerichtsschreiber und Grenzmautner Paul Stemmer gestiftet. Die Dotierung kam aus je einem Hof in Rohrenfels und Oberpeiching. Es sollten Messen auf dem Dreifaltigkeitsaltar gelesen werden.“
(Quelle: „Die Geschichte der alten Häuser in Rain, Antonie Brandmair/Heinrich Veh“)

Am 16. oder 29.09.1649 brannte das Anwesen sowie ca. 40 Weitere infolge der Explosion des nahe gelegenen Pulverturms vollständig nieder und wird ab da als „Brandstätte“ geführt. Unglücksursache war ein Blitzeinschlag.
1717: „Ein Gerichtsamtmann kauft die Brandstätte und erhebt sie.
1755/1756 Die Witwe Barbara Mauermayer gibt das Haus zum Stemmer Benefizium.1755 machten Barbara Mauermayer mit ihrem Haus mit Garten eine Zustiftung und 1759 Pfarrer Kaspar Fischer aus Haunstetten, ein ehemaliger Stemmer- Benefiziat eine Bar-Stiftung von 1000 fl.“
(Quelle: „Die Geschichte der alten Häuser in Rain, Antonie Brandmair/Heinrich Veh“)

Folgerung
Auch an anderer Stelle ist bis mindestens 1717 von einer Brandstätte seit dem Schwedenkrieg die Rede, richtig ist aber die Explosion des Pulverturms von 1649. 1755 ist von einem Haus die Rede und für 1803 von Planungen und Berechnungen eines Maurermeisters für einen weiteren Umbau. Für 1824 sind 2 Sterbefälle für das Haus verzeichnet. Insgesamt können wir realistisch von einer Bauzeit um ca. 1750 ausgehen. Da bereits vorher ein Gebäude existierte kann auch davon ausgegangen werden, dass der Keller des abgebrannten Gebäudes für den Neubau mit verwendet wurde. Bei dem angebotenen Umbau von 1803 könnte der interne Höhenversatz im EG entstanden sein, bedingt durch die Errichtung von Wänden im EG und OG 1, die im Ursprung von 1750 sicher nicht existent waren. Siehe hierzu auch unter „bautechnische Besonderheiten“ meiner Semesterarbeit „Bauen mit Bestand WS2020/21“ bei Prof. Wollensak, HS Wismar.

In der weiteren Historie pachtet Engelbert Würmseher das Haus in den 1950er Jahren von der Katholischen Stadtpfarrpfründestiftung St. Johannes Baptist, in der Folge wurde daraus Eigentum der Würmseher GmbH & Co KG. Erst im Jahre 2020 konnte der auf „Unendlichkeit“ angelegte Pachtvertrag von der Kirche abgelöst werden. (Recherche Peter Würmseher)

Es liegt eine rechtskräftige Baugenehmigung mit Bescheid vom 08.04.2022 (AZ: (400-6024)-2022/0140), erteilt vom LRA Donau-Ries, zur „Sanierung und Erweiterung eines Wohnhauses mit Anbau und insgesamt 4 Wohneinheiten“, vor.

Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.


Steuern sparen !

Als eine der letzten Steueroasen bleibt die steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Je nach Höhe des Sanierungskosten-Eigenanteils und des persönlichen Steuersatzes kann es sich hier um steuerliche Einsparungen in Höhe von bis zu ca. 512.024,90 € (siehe Seite 4 Nr. 3) handeln. Fragen Sie Ihren Steuerberater !

Auf Wunsch beantragen wir für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.

Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.

Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD 13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Als eine der letzten Steueroasen bleibt die steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Je nach Höhe des Sanierungskosten-Eigenanteils und des persönlichen Steuersatzes kann es sich hier um steuerliche Einsparungen in Höhe von bis zu ca. 512.024,90 € (siehe Seite 4 Nr. 3) handeln. Fragen Sie Ihren Steuerberater !

Die Stadt Rain liegt im schwäbischen Landkreis Donau-Ries.

Kindergärten –– Schulen – Einkauf: Alle Erledigungen des täglichen Bedarfs können in Rain getätigt werden.

Die Entfernung zu den nächstgrößeren Städten beträgt nach
-Donauwörth ca. 15 km - ca. 18 Min.
-Neuburg an der Donau ca. 25 km- ca. 27 Min.
-Augsburgca. 40 km- ca. 35 Min.
-Ingolstadt ca. 45 km- ca. 54 Min.

Nähere Informationen unter: www.rain.de

Die erste Erwähnung der Stadt in einer Urkunde des Klosters Niederschönenfeld datiert vom 4. Juli 1257, sie wird dort als „civitas nostra“, als herzogliche Stadt, bezeichnet. Mit großer Wahrscheinlichkeit verdankt Rain seine Gründung zwischen 1248 und 1253 dem bayerischen Herzog Otto II., spätestens aber Herzog Ludwig II. vor 1257. Dazu wurde damals der etwas südlicher in Richtung Bayerdilling gelegene Ort Brucklach umgesiedelt. Heute zeugt nur noch die Brucklacher Straße von diesem abgegangenen Dorf. Wesentlich für die Stadtgründung dürften wirtschaftliche und strategische Gründe wie die Sicherung des Herzogtums Bayern nach Nordwesten gewesen sein. Die Stadt Rain nahm den herzoglichen Zoll an der Lechbrücke ein.
1372 erhielt Rain die niedere Gerichtsbarkeit verliehen und wurde Sitz eines herzoglich-bayerischen Landgerichts.
1394 erhielt die Stadt das Umgeldrecht aus der Salzniederlage. Der Salz-, Wein-, Vieh-, Eisen- und Brückenzoll brachte Rain die dritthöchsten Einnahmen innerhalb Bayerns nach Ingolstadt und Friedberg. Sie gingen durch den Landshuter Erbfolgekrieg 1505 verloren. Während des Krieges erfolgte die Gründung von Pfalz-Neuburg, so wurde Rain Grenzstadt in drei Richtungen. Nur in Richtung Süden und Südosten war kein Ausland.
In der Schlacht bei Rain am Lech im Dreißigjährigen Krieg versuchte am 14./15. April 1632 Graf von Tilly mit dem Heer der Katholischen Liga vergeblich, dem König Gustav Adolf von Schweden den Übergang über den Lech nach Bayern zu verwehren. Der Feldherr des Liga-Heeres wurde am Beginn der Schlacht schwer verwundet nach Ingolstadt transportiert und starb dort am 30. April 1632 infolge der Schussverletzung am Bein. Auch das geschlagene Heer musste sich unter Verlust der Artillerie nach Ingolstadt zurückziehen und das schwedische Heer verwüstete auf seinem Weg nach München Bayern.
1806 wurde Rain und Umgebung dem neuen Altmühlkreis zugeordnet, 1810 dem Oberdonaukreis.
Durch die am 29. November 1837 von König Ludwig I. veranlasste Reform verlor die Stadt ihre niedere Gerichtsbarkeit. Das Landgericht Rain (ab Oktober 1879 durch neue Gerichtsverfassung Amtsgericht) wechselte 1838 zum neuen Regierungsbezirk Oberbayern. Der Gerichtssprengel Rain wurde bei der Trennung von Justiz und Verwaltung am 1. Juli 1862 dem neuen Bezirksamt Aichach zugeordnet. Am 1. Januar 1880 erfolgte wegen der besseren Anbindung durch die Bahnlinie die Umgliederung in das schwäbische Bezirksamt Neuburg an der Donau.
Das Amtsgericht Rain fiel 1932 Sparmaßnahmen zum Opfer, das Finanzamt (früher Rentamt) war schon 1929 aufgelöst worden.
Am 1. Juli 1972 fand mit der Gebietsreform in Bayern die letzte Veränderung in der Landkreiszugehörigkeit statt. Die ursprünglich altbayerische Stadt Rain und ihr Umland wurden schwäbisch und gehörten zum neuen Landkreis Nördlingen-Donauwörth, der am 1. Mai 1973 seinen jetzigen Namen Landkreis Donau-Ries erhielt.
Mit ganzjährigem Programm, Konzerten, Ausstellungen, Vorträgen, Unterhaltung, Festen und Aktionen beging Rain im Jahr 2007 das 750-jährige Jubiläum der ersten urkundlichen Erwähnung.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rain_(Lech)

Schloßstr. 5
86641 Rain


Folge dem Link für weitere Informationen:
        
immobilien.meinestadt.de

  
E-Mail-Benachrichtigungen
Falls wir ein neues Angebot oder eine Preisveränderung des bestehenden Angebots Häuser zum Verkauf erhalten, werden wir Sie per E-Mail informieren.


Suche




- + Suche

Löschen anfordern
Impressum