Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Baugrundstück das seit 1875 bewohnt wurde und Ende der 80er Jahre veräußert wurde.
Ende 1980 erfolgte ein erneuter Bauantrag für ein Ständerfachwerkhaus, das nicht vollendet wurde, da der Bauherr darüber verstarb. Seit dem besteht dort die Bauruine und liegt brach.
Wegen der Fristbindung von 3 Jahren bis Baubeginn wurde noch keine erneute Bauvoranfrage gestellt.