Das Grundstück liegt an der unverbaubaren Bebauungsgrenze mit Fernblick in den Spessart.
Bebauung gemäß §34 Nachbarbebauung. Voll erschlossen.
Die Genehmigung der Bauvoranfrage über den Bau von einem freistehenden Haus liegt seitens des Landratsamtes Aschaffenburg vor.