Auf der Suche nach einem schönen Reihenhäuschen mit ausreichend Platz für die ganze Familie, ohne viel, lästige Gartenarbeit in gepflegter und ruhiger Wohnlage ? Dann haben wir genau das Richtige für Sie!
Zur Anmietung steht ein im Jahre um 1900 erbautes, teilweise modernisiertes Reihenhaus mit rückwärtig anliegendem Grundstück. Der Zugang zum Wohnhaus befindet sich straßenseitig. Die Wohnfläche von insgesamt 95m², verteilt sich auf 4 Zimmer. Im Erdgeschoss sind neben dem Flur, 3 Zimmer, die Küche und Durchgang zum Hof vorzufinden. Im Obergeschoss ist weiterer Wohnraum in Form von einem Zimmern, Bad/WC sowie ein Abstellraum vorhanden. Im Keller des Hauses sind Wasser- und Abwasser sowie der Gasanschluss vorzufinden. Die Beheizung des Hauses erfolgt über eine Gaszentralheizung.
Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von 180m² und ist ideal für etwas Erholung im Freien. Neben einer Terrasse bietet der Garten/Hinterhof ebenfalls ein wenig Platz zum Anbau von Gemüse/Obst oder auch Spielmöglichkeiten für Jung und Alt. Zur Unterbringung von Gartenmöbeln sowie Gartengeräten steht ein kleines Schuppengebäude zur Verfügung.
Die Immobilie ist im soliden Zustand. Vor Bezug ist eine Renovierung ratsam. Das vorhandene Mobiliar kann übernommen oder entsorgt werden. Dieses Mietobjekt steht ab sofort zur Anmietung frei. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, dieses einzigartige Haus zu mieten und gestalten Sie es nach Ihren Vorstellungen!
Kein Kauf oder Mietkauf möglich.
Land: Deutschland
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Ort: 39397 Kroppenstedt, Straße der Freundschaft 33
Gebäudeart: Reihenhaus
Grundstücksgröße: 180,00 m²
Wohnfläche: 95,00 m²
Raumaufteilung:
KG: Gewölbekeller
EG: 3 Zimmer, 1 Flur/Diele, 1 Küche, 1 Gäste-WC
OG: 1 Zimmer, 1 Bad mit Badewanne
DG: nicht ausgebaut
Anzahl der Zimmer: 4
Keller: Ja (teilweise)
PKW-Stellplatz: Straße
Heizungsart: Gas-Zentralheizung
Wasseraufbereitung: über HZ-Anlage
Sanitäreinrichtung: Bad mit Badewanne und Waschbecken
Modernisierung: teilweise
Kaltmiete: 560,00 €
Nebenkosten: 130,00 €
Heizkosten: trägt Mieter selbst (ca.150,00 €)
Gesamtmiete: 690,00 € (an Vermieter zu zahlen)
Kaution: 3 Kaltmieten
Haustiere: erlaubt (nach Absprache)
Sonstiges: Der Vermieter schließt eine Kündigung des Mietvertrages wegen Eigennutzung des Hauses, für die gesamte Laufzeit des Mietvertrages aus. Mindestmietdauer 24 Monate.
Besichtigungstermin auf Anfrage! Haben Sie bitte etwas Geduld, da ein Termin erst mit der Vertretung vor Ort, abgeklärt werden muss. Es werden nur Anfragen mit Telefonnummer sowie Vor- und Nachname beantwortet. Bearbeitungszeit der Anfragen bis zu 10 Werktage.
Für einen persönlichen Austausch und spezifische Anfragen bitten wir Sie, zunächst per E-Mail-Kontakt zu uns aufzunehmen. Anschließend bieten wir Ihnen die Möglichkeit, telefonisch weitere Details zu besprechen. Die notwendigen Kontaktinformationen finden Sie in den „rechtlichen Angaben“ dieser Anzeige.
FRAGEN UND ANTWORTEN:
1. Ist das Mietobjekt noch verfügbar?
Ja, das Mietobjekt ist verfügbar, solange es online angezeigt wird.
2. Wann kann eine Besichtigung erfolgen, möglicherweise am Wochenende?
Wir bemühen uns, einen Termin so zeitnah wie möglich zu vereinbaren. Leider ist es nicht immer am Wochenende möglich.
3. Gibt es weitere Bilder oder detaillierte Informationen, wie den Innenzustand, erforderliche Reparaturen/Sanierungen, Internetverbindung, Funktionsfähigkeit der Sanitäranlagen, Verfügbarkeit von Strom/Wasser?
Bedauerlicherweise stehen keine zusätzlichen Informationen zur Verfügung. Wir empfehlen, sich selbst bei einer Besichtigung vor Ort ein Bild vom Zustand des Mietobjektes zu machen.
4. Aufgrund der hohen Nachfrage können wir bedauerlicherweise erst nach der Besichtigung telefonische Gespräche führen.
5. Sollten alle benötigten Unterlagen zum Besichtigungstermin mitgebracht werden?
Nein, das ist nicht erforderlich. Bei Besichtigungsterminen ist ein Außendienstmitarbeiter bzw. Hausmeister vor Ort, dessen Aufgabe es ist, das Mietobjekt zu präsentieren.
6. Wird man nach der Sanierung des Mietobjektes wegen Eigenbedarf gekündigt?
Nein, es erfolgt keine Kündigung wegen Eigenbedarf; dies wird im Mietvertrag festgehalten.
Bürger, die auf staatliche Unterstützung angewiesen (Bürgergeld) sind, werden gebeten, im Voraus Informationen darüber einzuholen, welche Mietkonditionen für ihre Bedarfsgemeinschaft gelten.