Stilllegungsfläche ein- oder mehrjährig für ÖR 1a für Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerland bundesweit zu verpachten. Fläche von mindestens 1 ha kann betrieblich angepasst werden, da bereits Teilflächen verpachtet sind, aber nach Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung nach GLÖZ 8 nicht in voller Größe benötigt werden.
Díe Flächen sind bereits stilllgelegt und werden vor Ort gepflegt.
Hilfe bei der Antragsstellung in Sachsen wird zugesichert.