Landwirtschaftlichen Fächen zu verpachten an Fachfirma, welche Interesse daran hat auf einen Teil meiner landwirtschaftlichen
Flächen in Thüringen Agriphotovoltaikanlagen zu bauen. Die landwirtschaftlichen Fächen sollen landwirtschaftlich förderfähig
nach GAP 2023 bleiben. Eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung soll weiterhin möglich sein.
Ich habe mehrer Flurstücke auch in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten zwischen 1 - 3 ha zusammenhängender Größe.
Insgesamt kommen ca. 20 Hektar zusammen.
Ein Flurstück mit ca. 2 ha liegt in einer der ertragreichsten Windregionen in Thüringen und ist ca. 400 m von
bestehenden Windkraftanlagen mit ca. 2 MW entfernt. Auf dem Flurstück soll eine Windkraftanlage mit ca. 2 - 4 MW errichtet werden.
Ich habe bei mir zu Hause ein Smart Meter und beziehe Strom zum stündlichen Tarif aus dem Netz und zusätzlich über meine Dachphotovoltaikanlagen.
Besonders benötigen wir viel günstigen Strom im Winter.
Daher mache ich folgendes zur Bedingung:
Ich möchte während der sonnenarmen Zeit günstig Strom von den zukünftigen Freiflächenphotovoltaikanlage und der Windkraftanlage durch
Direktverbrauch während der Erzeugung beziehen. In Österreich gibt es dieses Modell bereits.
Können Sie das abrechnungstechnisch realisieren?
Mein zukünftiger Nebenwohnsitz soll genauso versorgt werden.
Bei Interesse an den Projekten bitte ich um schriftlichen Kontakt mit Antwort der oberen Frage.