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Grundstück zum Verkauf, 59394 Nordkirchen | Mapio.net
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Hallenbad 1 -- Auslobung eines Grundstückes mit aufstehendem Gebäude

Grundstück zum Verkauf Preis nicht angegeben 7339 m²
59394 Nordkirchen


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Die Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen, bietet ein 7.399 qm großes Grundstück, gelegen im Schlosspark von Nordkirchen, mit einem aufstehenden ehemaligen Hallenbad- und Sporthallengebäude zum Verkauf an. Die Bieter haben im ersten Schritt ein Nutzungs- und Umbaukonzept vorzustellen, welches unter Einschaltung a) des Landschaftsverbandes - Amt für Denkmalpflege -, b) der Fachhochschule für Finanzen des Landes NRW, c) des Bauordnungsamtes des Kreises Coesfeld und d) der Gemeinde Nordkirchen auf seine Realisierbarkeit hin geprüft wird. In einem zweiten Schritt werden die Bieter, die ein realisierbares Konzept vorgestellt haben, um ein verbindliches Kaufpreisangebot gebeten. Der Rat der Gemeinde Nordkirchen entscheidet dann darüber, welches Kaufangebot angenommen wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Vergabeverfahren nach den Vorschriften des GWB, der VgV, VOB/A oder VOL handelt. Der Gebäudekomplex wurde 1971 von der Bauverwaltung des Landes NRW errichtet als Schwimm- und Sporthalle für die Studierenden und die Lehrenden der Fachhochschule für Finanzen des Landes NRW in Nordkirchen. Später hat die Gemeinde Nordkirchen die Immobilie übernommen, noch einige Jahre be-treiben lassen und in 2015 endgültig stillgesetzt, da die Badtechnik abgängig war und nur mit einem nicht vertretbaren finanziellen Aufwand wieder hätte hergestellt werden können. Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über einen Privatweg, der im Eigentum des Landes NRW steht, zur öffentlichen Straße „Am Schloßpark“ hin. Die Erschließung ist im Moment öffentlich-rechtlich nicht gesichert. Es wird unterstellt, dass die Frage der Erschließung und der bisher bestehenden vertraglichen Nutzungsbeschränkungen im Rahmen des notwendigen Nutzungsänderungsverfahrens in einem Vertrag mit der Finanzverwaltung des Landes NRW geregelt werden können. Seit dem 20.05.2016 ist das Gebäude in die Denkmalliste der Gemeinde Nordkirchen ein-getragen. Folgende Passagen sind dem zugrunde liegenden Gutachten zum Denkmalwert des Gebäudes von Dr. Knut Stegmann aus April 2015 entnommen: „Der 55,39 m x 33,19 m große Baukörper der kombinierten Sport- und Schwimmhalle gliedert sich in drei Bauteile, die auch in den Fassaden ablesbar sind. In der Mitte befindet sich die großzügige, 12,6 m breite Eingangshalle, deren Glasfassaden im Vergleich zum übrigen Gebäude leicht zurückgezogen sind und so den Bindegliedcharakter betonen. Im Westen schließt an die Eingangshalle die Schwimmhalle an, deren Ansicht mit Ausnahme der großflächig verglasten Westfassade durch eine geschlossene Fassade mit gerasterter Sandsteinverblendung geprägt ist. Die im Osten an die Eingangshalle grenzende Sporthalle besitzt eine komplett geschlossene Fassade mit ebenfalls gerasterter Sandsteinverblendung. Konstruktiv handelt es sich um eine Stahlbetonskelettkonstruktion mit Ausmauerung und teilweiser Verblendung mit einem massiv in Stahlbeton ausgeführten Kellergeschoss. … Die Decken im Bereich der Eingangshalle und Schwimmhalle sind laut Baubeschreibung als Stahlbetonbinder mit aufgelegten Spannbetonfertigplatten ausgeführt, während sich über die Sporthalle ein Sheddach aus HP-Stahlbetonschalen (hyperbolische Paraboloid-schalen) spannt. Die konstruktiv bemerkenswerte Ausführung sollte eine natürliche Belichtung der fensterlosen Halle ermöglichen.


Im Schlosspark von 59394 Nordkirchen


Gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) sind die Grundstücke der Gemarkung Nordkirchen, Flur 10, Flurstück 118 sowie der Gemarkung Nordkirchen, Flur 10, Flurstück 119 von der Gemeinde Nordkirchen am 20. Mai 2016 in die Denkmalliste der Gemeinde Nordkirchen eingetragen worden, da es sich um ein Denkmal im Sinne des DSchG handelt. Mit der Eintragung unterliegt das Denkmal den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes, so den Erhaltungs- und Nutzungsvorschriften der §§ 7 und 8 DSchG und dem Erlaubnisvorbehalt der Beseitigung, Veränderung und Nutzungsänderung nach § 9 DSchG. Begründung: Nach § 2 Abs. 1 DSchG sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für deren Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche und städtebauliche Gründe vorliegen. Nach § 3 DSchG sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen. Für die Erhaltung und Nutzung des Baukomplexes, bestehend aus Mensa und kombinierter Sport- und Schwimmhalle im Ostgarten von Schloss Nordkirchen, entworfen und er-richtet vom Finanzbauamt Münster-Ost 1969-1971 im Zuge der Erweiterung der dortigen Finanzschule (heute Fachhochschule für Finanzen), einschließlich des vom Künstler Erich Reusch gestalteten Vorplatzes an der Schwanenallee sprechen architekturhistorische, künstlerische und städtebauliche Gründe. Es ist bedeutend für die Geschichte der Gemeinde Nordkirchen, der Städte und Siedlungen sowie für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse. Fazit: Beim Umbau sind die o. g. Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen, d. h. so-wohl beim Rückbau als auch beim Ausbau zu anderweitigen Nutzungen. Die Denkmal-schutzbehörde ist hierbei zu beteiligen. Grundsätzlich steht der Denkmalschutz einer wirt-schaftlichen Nutzung nicht entgegen und denkmalschutzverträgliche Maßnahmen werden unterstützt. Die Eintragung des Objektes in die Denkmalliste stellt eine zulässige öffentlich-rechtliche Beschränkung des Grundeigentums dar. Sie gehört zu den tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten von Grundstücken, die den Verkehrswert beeinflussen können. Wertbeeinflussend sind insbesondere das Instandhaltungs- und Instandsetzungs-gebot sowie das Abbruchverbot. Diese ‚Gebote finden die Grenze in ihrer Zumutbarkeit für den Eigentümer.“ Mögliche künftige Nutzungen sind in 3 Machbarkeitsstudien erarbeitet und bewertet wor-den unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und wegen der notwendigen Rücksichtnahme künftiger Nutzungen auf die Belange des Lehrbetriebes der Fachhochschule für Finanzen. Den Interessenten steht es frei, weitere Nutzungsalternativen auszuarbeiten. Folgende Unterlagen können von Interessenten im Rathaus Nordkirchen eingesehen wer-den: 1. Bauunterlagen des Gebäudes 2. Gutachten über den Denkmalwert aus 2015 3. Machbarkeitsstudien zu denkbaren Folgenutzungen des Gebäudes 4. Wertgutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld vom 02.04.2019 Interessenten melden sich bitte bis zum 27.09.2019 im Rathaus der Gemeinde Nord-kirchen, Fachbereich Bauen, Planung und Umwelt, zu einem Informationsgespräch. Verbliebene Interessenten werden dann in einem zweiten Schritt schriftlich gebeten, innerhalb einer Frist von 2 Monaten ihre konkreten Nutzungsvorstellungen darzulegen und mit den Beteiligten - Gemeinde Nordkirchen, - Fachhochschule für Finanzen, - Westfälisches Amt für Denkmalpflege und - Kreis Coesfeld als Bauordnungsbehörde abzustimmen.


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