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Grundstück zum Verkauf, Am Flachsbruch, 14776 Brandenburg - Brandenburg an der Havel | Mapio.net

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Grundstück zum Verkauf 99.500
Am Flachsbruch, 14776 Brandenburg - Brandenburg an der Havel


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Baugrundstück Nr. 22

Quartier am Schloss - 45 Chancen zum Glück

In Gollwitz, ein Ortsteil von Brandenburg an der Havel, sind 45 neue Baugrundstücke entstanden. Der kleine Ortsteil erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Der ruhige kleine Ort mitten in einem der größten Naturschutzgebiete Brandenburgs bietet viel Platz für Erholung. Gleichzeitig ist er durch seine optimalen Verkehrsanbindungen keines Falls abgelegen.

Es bestehen sehr gute Anbindungen an den öffentlichen Nahverkehr, sowie mit dem Auto an die Bundestraße B1 und die Autobahn A 2. So ist er ideal für Pendler in die Richtungen Werder, Potsdam und Berlin.

Zu den Baugrundstücken:

Mit Grundstücksgrößen von 513 m² bis 1.139 m² ist für jeden etwas dabei. Alle Grundstücke sind voll erschlossen, sowie provisions- und bauträgerfrei. Eine Bebauungspflicht besteht nicht.

Mitten im Baugebiet wurde bereits ein Spielplatz für die Kleinsten angelegt - ideal für Familien.

Hinweis: Für das Baugebiet gibt es einen Bebauungsplan aus dem Jahr 1993 an den sich die Art der Bebauung orientiert. Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie hierzu.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir die vollständigen Angaben zur Immobilie nur übermitteln können, wenn uns alle Kontaktdaten des Interessenten (vollständiger Name, Wohnanschrift, Telefon) vorliegen. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Als Immobilienmaklerunternehmen ist alma Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch ein Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.


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