Verpachte das o.g. Grundstück für landwirtschaftliche Zwecke, z.B. geeignete Tierhaltung ab 1.1.2024.
Gesicherte Unterstellung und ggf. Umzäunung darf in vorheriger Absprache und nach Genehmigung der Gemeindeverwaltung vom Pächter in eigener Verantwortung und Sicherung darauf gebaut bzw. gestellt werden.
Pacht ist zahlbar im Voraus für jeweils 12 Monate, siehe Festpreis.