Der Erwerb setzt eine Mitgliedschaft in einem kleingartenverein voraus.
Der Bungalow ist teilweise mit den Baumaßnahmen nicht fertig gestellt. Es müsste ein Bad mit einer Toilette erst einmal gebaut werden.
Der Gartenzaun müsste repariert werden, 1 Fenster fehlt am Bungalow und das Dach müsste an ein paar Stellen ausgebessert werden.
Eine Pumpe ist nicht vorhanden. Brunnen und Strom sind in Ordnung.
Der Garten ist übersichtlich gestaltet worden. Gartengeräte und ein kleines Gewächshaus verbleiben in der Parzelle für den Nachpächter.
Eine gärtnerische Nutzung nach dem Bundeskleingartengesetz ist zu gewährleisten.
Eine Mitgliedschaft verpflichtet dazu.
Die jährliche Pacht beläuft sich ungefähr zwischen 140 bis 250 Euro, je nachdem ob Aufbaustunden geleistet wurden.
Eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro und eine Sicherheitsleistung von 150 Euro sind bei der Mitgliedsaufnahme an den Verein zu zahlen.
Des Weiteren sind Umlagen für eine neue Stromanlage an den Verein zu leisten. Diese sind etappenweise zu zahlen und Insgesamt 1700 Euro.
Gleich als Hinweis darauf.
Besichtigungen werden nur bei ernsthaften Interesse durchgeführt!